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Handelsregisterbekanntmachungen nur noch online

Handelsregisterbekanntmachungen nur noch online

Ab 1. Januar 2009 müssen die Registergerichte Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch online veröffentlichen. Das geschieht über die Plattform www.handelsregisterbekanntmachungen.de. Die bisherige zusätzlich vorgeschriebene Bekanntmachung in einer Zeitung entfällt. Die Online-Bekanntmachung kostet pauschal einen Euro.

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