Handelsregisterbekanntmachungen nur noch online
Handelsregisterbekanntmachungen nur noch online
Ab 1. Januar 2009 müssen die Registergerichte Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister nur noch online veröffentlichen. Das geschieht über die Plattform www.handelsregisterbekanntmachungen.de. Die bisherige zusätzlich vorgeschriebene Bekanntmachung in einer Zeitung entfällt. Die Online-Bekanntmachung kostet pauschal einen Euro.